Strafrecht

Im Strafrecht wird eine umfassende Verteidigung sowie rechtliche Begleitung in sämtlichen Phasen eines Strafverfahrens geboten, vom Ermittlungsverfahren über das Zwischenverfahren bis hin zum Hauptverfahren. Unabhängig davon, ob eine Beschuldigung im Raum steht oder eine Vernehmung als Zeugin oder Zeuge erfolgt, ist eine frühzeitige und strategisch durchdachte Beratung entscheidend. Eine frühzeitige rechtliche Begleitung ist entscheidend, um Fehler zu vermeiden und die eigenen Rechte wirksam zu wahren.

Was darf gesagt werden? Welche Rechte bestehen? Wie läuft das Verfahren ab und welche Schritte sind sinnvoll? Aus Unsicherheit werden häufig Aussagen getroffen oder Entscheidungen getroffen, die später nachteilig sein können. Gerade im Strafrecht ist es daher wesentlich, die eigene Position zu kennen und besonnen zu handeln.

Neben fachlicher Präzision erfordert eine wirksame Strafverteidigung auch klare Orientierung und persönliche Begleitung in einer oft belastenden Situation. Ziel ist es, rechtliche Risiken zu minimieren und die bestmögliche Lösung zu erreichen.


Im Mittelpunkt stehen eine klare Analyse der Sach- und Rechtslage, eine offene Kommunikation sowie realistische Zielsetzungen. Jede Verteidigungsstrategie wird individuell entwickelt und konsequent verfolgt.

Die Beratung umfasst insbesondere:

  • die rechtliche Einordnung des Tatvorwurfs
  • die Beantragung von Akteneinsicht
  • die Ausarbeitung sämtlicher erforderlicher Schriftsätze
  • die Kommunikation mit Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaft und Gericht
  • die Vertretung im gesamten Strafverfahren

Das Strafrecht dient nicht nur der Sanktionierung von Straftaten, sondern auch dem Schutz der Allgemeinheit und der Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien. Im Zentrum stehen dabei unter anderem Fairness, das Recht auf ein faires Verfahren sowie der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.


Tätigkeitsbereiche umfassen unter anderem:

  • den Ablauf des Strafverfahrens (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren)
  • Vermögens- und Eigentumsdelikte wie Diebstahl, Betrug, Unterschlagung oder Hehlerei
  • Straftaten gegen Personen, etwa Körperverletzung oder Bedrohung
  • Ehrdelikte wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung
  • Verkehrsdelikte
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • Jugendstrafrecht

Darüber hinaus umfasst die Tätigkeit auch Angelegenheiten rund um Strafbefehle, Rechtsbehelfe, Untersuchungshaft und Verjährungsfristen.


Ziel ist eine sachlich fundierte, diskrete und konsequente Vertretung unter Berücksichtigung der persönlichen und beruflichen Auswirkungen eines Strafverfahrens.


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