AGB
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Mandatsverhältnis zwischender Daimer Rechtsanwaltskanzlei, Inhaberin Laura Daimer, Einzelunternehmerin/Freiberuflerin, mit Sitz in der Muggenthalerstr. 10, 85406 Zolling, Deutschland (nachfolgend Kanzlei), und ihren Auftraggebern (nachfolgend Mandant/Mandanten). Die AGB gelten für alle aufgenommenen Mandate über Rechtsberatung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Kanzlei.
- Mandant im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsverhältnis zu privaten Zwecken schließen. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Diese AGB gelten auch gegenüber Unternehmen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Individuell getroffene Vereinbarungen gehen unabhängig von ihrer Form diesen AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Kanzlei stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
- Die Kanzlei erbringt Rechtsberatungsleistungen sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in den vom Mandanten beauftragten Rechtsangelegenheiten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der konkreten Beauftragung. Es werden keine physischen Waren geliefert und keine Abonnement- oder Mitgliedschaftsmodelle angeboten.
- Die Beratung erfolgt auf Basis der vom Mandanten bereitgestellten Informationen. Der Mandant verpflichtet sich, alle für die Bearbeitung des Mandats erforderlichen und sachdienlichen Tatsachen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Falsche oder unvollständige Angaben können die Bearbeitung erschweren und Haftungsrisiken auslösen.
- Die Rechtsanwältin schuldet keine bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Ergebnisse, sondern eine Tätigkeit nach den Regeln der anwaltlichen Berufsausübung.
- Die Kanzlei ist berechtigt, zur Mandatsbearbeitung qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie andere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Rahmen der berufsrechtlichen Vorgaben einzusetzen. Dabei bleibt die Kanzlei gegenüber dem Mandanten verantwortlich. Der Mandant stimmt einer solchen Beauftragung im Rahmen des Mandats zu.
- Die Kanzlei schuldet dem Mandanten keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die erteilten rechtlichen Auskünfte beruhen auf der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung.
- Soweit im Einzelfall externe Dritte (z. B. Sachverständige oder Korrespondenzanwälte) hinzugezogen werden, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Mandanten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Vertragsschluss
- Das Mandatsverhältnis kommt erst durch ausdrückliche Annahme zustande. Die bloße Anfrage oder die Übersendung von Unterlagen begründet noch kein Mandatsverhältnis; die Kanzlei behält sich vor, Mandatsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Vor ausdrücklicher Annahme des Mandats besteht keine Verpflichtung der Kanzlei zur rechtlichen Prüfung oder Beratung. Etwaige vor Mandatsaufnahme erteilte allgemeine Hinweise oder Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), soweit keine Honorarvereinbarung in Textform getroffen wurde. Das Honorar ist in Euro zu zahlen; zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
- Für Beratungsleistungen, bei denen eine Vergütungspauschale vereinbart wird, gelten die in der Honorarvereinbarung festgelegten Pauschalbeträge. Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass die gesetzlichen Gebühren nach dem Streitwert unter Umständen niedriger sein können; in diesem Fall gilt gleichwohl die vereinbarte Pauschale, sofern eine entsprechende Honorarvereinbarung getroffen wurde.
- Sofern eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung nach Maßgabe der jeweiligen Vergütungsvereinbarung. Die Abrechnung erfolgt in Zeiteinheiten von 6 Minuten (0,1 Stunden).
- Auslagen werden gesondert berechnet. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich erhoben.
- Die Zahlung erfolgt regelmäßig per Überweisung auf das in der Mandatsvereinbarung angegebene Konto der Kanzlei. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Die Kanzlei ist berechtigt, die weitere Bearbeitung vorübergehend auszusetzen, bis fällige Vergütungsansprüche ausgeglichen sind, soweit dem keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Mandanten entgegenstehen.
- Gerichtskosten, Auslagen (z. B. Gerichtskosten) sowie Kosten Dritter (z. B. Sachverständige) sind vom Mandanten zu tragen, soweit hierfür eine gesetzliche oder vertragliche Kostentragungspflicht besteht und diese Kosten nicht von Dritten übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt entweder durch die Kanzlei oder unmittelbar durch die jeweils berechtigten Stellen.
- Die Kanzlei ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen.
- Die Abrechnung erfolgt in nachvollziehbarer Form und unter Angabe der erbrachten Tätigkeit. Teilrechnungen (Zwischenabrechnungen) sind zulässig.
- Der Mandant ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mandant nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Widerrufsrecht für Verbraucher
- Schließt der Mandant als Verbraucher eine Mandatsvereinbarung über Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Telefon) oder außerhalb der Kanzleiräume, steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
- Ein Fernabsatzvertrag liegt insbesondere vor, wenn das Mandat ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt.
- Der Mandant kann das Widerrufsrecht durch eine eindeutige Erklärung (z. B. per E-Mail oder Brief) ausüben. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Ein Muster-Widerrufsformular wird zur Verfügung gestellt, dessen Verwendung jedoch nicht verpflichtend ist.
- Verlangt der Mandant ausdrücklich, dass die Kanzlei vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Tätigkeit beginnt, so hat er im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten.
- Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig, wenn die Kanzlei die Leistung vollständig erbracht hat, nachdem der Mandant ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und der Mandant seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat. Eine solche Zustimmung und Kenntnisbestätigung bedarf im Einzelfall einer gesonderten ausdrücklichen Erklärung des Mandanten.
6. Haftung und Haftungsbeschränkungen
- Die Kanzlei haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haftet die Kanzlei nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die gesetzliche Mindestversicherungssumme je Versicherungsfall begrenzt.
- Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Haftung der Kanzlei für Schäden, die auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Mandanten beruhen, ist ausgeschlossen, sofern die Kanzlei die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht kannte und nicht erkennen musste.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
- Ansprüche des Mandanten auf Schadensersatz verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
7. Verschwiegenheit, Datenschutz und Geheimhaltung
- Die Kanzlei ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht erstreckt sich auf alle dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes bekannt gewordenen Tatsachen. Sie umfasst auch die Pflicht, eingesetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dritte zur Geheimhaltung zu verpflichten und über die strafrechtlichen Folgen eines Verstoßes zu belehren.
- Die Kanzlei verarbeitet personenbezogene Daten des Mandanten zur Bearbeitung des Mandats, zur Abrechnung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Rechtsgrundlage hierfür ist insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Weitergabe von Daten erfolgt, soweit dies zur Durchführung des Mandats erforderlich ist (z. B. an Gerichte, Behörden, Gegner oder sonstige Verfahrensbeteiligte). Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Kanzlei, die dem Mandanten zur Verfügung gestellt wird.
- Der Mandant verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen des Mandats bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke des Mandats zu verwenden. Die Parteien können zusätzlich eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) schließen.
8. Mitwirkungspflicht des Mandanten
- Der Mandant ist verpflichtet, der Kanzlei alle zur ordnungsgemäßen Bearbeitung des Mandats erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Mandant hat dabei vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
- Der Mandant hat der Kanzlei unverzüglich auf Veränderungen seiner Kontaktdaten hinzuweisen. Bei Unterlassung gehen Nachteile, die durch fehlende oder verspätete Informationen entstehen – soweit gesetzlich zulässig -, nicht zu Lasten der Kanzlei.
- Sofern der Mandant Fristen von Gerichten oder Behörden bekannt gegeben werden, hat er die Kanzlei hierauf rechtzeitig hinzuweisen.
- Der Mandant ist verpflichtet, die Kanzlei unverzüglich über alle ihm bekannt werdenden Fristen und Termine zu informieren. Die Einhaltung von Fristen kann nur gewährleistet werden, wenn der Kanzlei sämtliche erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig vor Fristablauf vorliegen.
9. Kommunikation
- Die Kommunikation zwischen der Kanzlei und dem Mandanten erfolgt insbesondere per E-Mail, Telefon oder über Online-Plattformen.
- Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung von Informationen per E-Mail Sicherheitsrisiken bergen kann. Der Mandant erklärt sich gleichwohl mit der Kommunikation per E-Mail, auch in unverschlüsselter Form, einverstanden.
- Bei fristgebundenen Angelegenheiten wird dem Mandanten empfohlen, zusätzlich eine telefonische Rücksprache zu halten, um den rechtzeitigen Zugang sicherzustellen. Rechtserhebliche Erklärungen, insbesondere Kündigungen, Fristsetzungen oder sonstige für das Mandatsverhältnis wesentliche Mitteilungen, sollen in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.
- Eine Gewähr für den jederzeitigen Zugang elektronischer Nachrichten kann nicht übernommen werden.
10. Kündigung des Mandats
- Das Mandat kann jederzeit von beiden Seiten beendet werden.
- Die bis dahin entstandene Vergütung bleibt geschuldet. Bereits erbrachte Tätigkeiten können noch abgerechnet werden. Dies gilt auch für bereits begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Tätigkeiten. Das gilt unabhängig davon, von welcher Seite das Mandat beendet wurde.
- Die Kanzlei ist berechtigt, das Mandat aus wichtigem Grund unter Beachtung der gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben niederzulegen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das für die Mandatsbearbeitung erforderliche Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist, der Mandant seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder fällige Vergütungsansprüche trotz Mahnung nicht ausgeglichen werden.
11. Aufbewahren von Unterlagen
- Die Handakten werden gem. § 50 BRAO für die Dauer von 6 Jahren aufbewahrt.
- Die Herausgabe von Handakten erfolgt nach Beendigung des Mandats auf Verlangen des Mandanten. Hierfür trägt der Mandant die Kopie-/Versandkosten, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen.
- Die Kanzlei ist berechtigt, die Herausgabe von Unterlagen zu verweigern, bis offene Vergütungsansprüche ausgeglichen sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
12. Rechtsschutzversicherung
- Sofern der Mandant rechtsschutzversichert ist, übernimmt die Kanzlei auf Wunsch das Einholen einer Deckungszusage. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.
- Das Einholen einer Deckungszusage stellt keine verbindliche Kostenübernahmezusage der Rechtsschutzversicherung dar. Der Mandant bleibt in jedem Fall alleiniger Schuldner der anwaltlichen Vergütung, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
- Die Rechtsschutzversicherung übernimmt regelmäßig nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder eine vereinbarte Vergütung, soweit diese von der Rechtsschutzversicherung anerkannt wird. Darüber hinausgehende Honorare, insbesondere auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung (z. B. Stundenhonorar), sind vom Mandanten selbst zu tragen.
- Eine vereinbarte Selbstbeteiligung ist vom Mandanten zu tragen und wird von der Kanzlei direkt gegenüber dem Mandanten abgerechnet.
- Die Abrechnung kann nach Abstimmung mit dem Mandanten direkt gegenüber der Rechtsschutzversicherung oder gegenüber dem Mandanten erfolgen. Im Falle der Abrechnung gegenüber der Versicherung bleibt der Mandant zur Zahlung verpflichtet, sofern die Versicherung nicht oder nicht vollständig leistet.
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Kanzlei in Zolling. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
- Sollte einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
