AGB

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Mandatsverhältnis zwischen der Daimer Rechtsanwaltskanzlei, Inhaberin Laura Daimer, Einzelunternehmein/Freiberuflerin, mit Sitz in der Muggenthalerstr. 10, 85406 Zolling, Deutschland (nachfolgend Kanzlei), und ihren Auftraggebern (nachfolgend Mandant/Mandanten). Die AGB gelten für alle schriftlich geschlossenen Verträge über Rechtsberatung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Kanzlei.
  2. Mandant im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsverhältnis zu privaten Zwecken schließen. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Diese AGB gelten auch gegenüber Unternehmen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
  3. Individuell getroffene Vereinbarungen in der Mandatsvereinbarung gehen diesen AGB vor. Sie werden jedoch nur wirksam, wenn die Kanzlei und der Mandant sie schriftlich festhalten und beide Seiten diese Vereinbarung unterzeichnen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Kanzlei stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

  1. Die Kanzlei erbringt Rechtsberatungsleistungen sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in den vom Mandanten beauftragten Rechtsangelegenheiten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Mandatserteilung bzw. Vollmacht. Es werden keine physischen Waren geliefert und keine Abonnement- oder Mitgliedschaftsmodelle angeboten.
  2. Die Beratung erfolgt auf Basis der vom Mandanten bereitgestellten Informationen. Der Mandant verpflichtet sich, alle für die Bearbeitung des Mandats erforderlichen und sachdienlichen Tatsachen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Falsche oder unvollständige Angaben können die Bearbeitung erschweren und Haftungsrisiken auslösen.
  3. Die Kanzlei ist berechtigt, zur Mandatsbearbeitung qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie andere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Rahmen der berufsrechtlichen Vorgaben einzusetzen. Dabei bleibt die Kanzlei gegenüber dem Mandanten verantwortlich. Der Mandant stimmt einer solchen Beauftragung im Rahmen des Mandats zu.
  4. Die Kanzlei schuldet dem Mandanten keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die erteilten rechtlichen Auskünfte beruhen auf der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung. Rechtsanwälte dürfen gemäß §§ 305 ff. BGB nur solche Klauseln verwenden, die den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen; Klauseln, die die Haftung für grobes Verschulden ausschließen, sind unzulässig. 

3. Vertragsschluss

  1. Das Mandatsverhältnis kommt ausschließlich durch schriftliche Mandatserteilung bzw. Vollmacht (Unterzeichnung einer Mandatsvereinbarung) zustande. Eine ausdrückliche Annahmeerklärung der Kanzlei ist erforderlich. Die bloße Anfrage oder die Übersendung von Unterlagen begründet noch kein Mandatsverhältnis; die Kanzlei behält sich vor, Mandatsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender sie bei Vertragsschluss ausdrücklich anzeigt und dem Vertragspartner die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Durch Unterzeichnung der Mandatsvereinbarung erkennt der Mandant diese AGB an.
  3. Besondere Voraussetzungen für den Vertragsschluss bestehen nicht. Ein Mindestalter wird nicht vorausgesetzt. Bei Unternehmen schließen rechtskräftig Vertretungsberechtigte den Vertrag. 

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), soweit keine Honorarvereinbarung in Textform getroffen wurde. Das Honorar ist in Euro zu zahlen; es enthält die jeweils geltende Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
  2. Für Beratungsleistungen, bei denen eine Vergütungspauschale vereinbart wird, gelten die in der Mandatsvereinbarung festgelegten Pauschalbeträge. Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass die gesetzlichen Gebühren nach dem Streitwert unter Umständen niedriger sein können; in diesem Fall gilt gleichwohl die vereinbarte Pauschale, sofern sich der Mandant hiermit einverstanden erklärt.
  3. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das in der Mandatsvereinbarung angegebene Konto der Kanzlei. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich die Kanzlei vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und das Mandat ruhen zu lassen.
  4. Die Kosten für gerichtliche Verfahren, Auslagen (z. B. Gerichtskosten) und Fremdgebühren (z. B. Kosten für Gutachter) sind vom Mandanten zu tragen und werden gesondert abgerechnet, sofern die Kosten nicht direkt vom Mandanten an die zu zahlende Stelle überweisen werden.
  5. Die Kanzlei ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen. Soweit der Mandant rechtsschutzversichert ist, kann die Kanzlei die Deckungszusage einholen. Eine Direktabrechnung mit der Versicherung erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. 

5. Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Schließt der Mandant als Verbraucher eine Mandatsvereinbarung über Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Telefon, Fax) oder außerhalb der Kanzleiräume, steht ihm gemäß § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
  2. Das Widerrufsrecht besteht nach den gesetzlichen Regelungen insbesondere nicht bei Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen des Finanzmarktes abhängt, bei termingebundenen Freizeitdienstleistungen oder wenn der Verbraucher den Unternehmer zur dringenden Reparatur aufgefordert hat. Diese Ausnahmen sind für die hier angebotenen Rechtsdienstleistungen regelmäßig nicht einschlägig.
  3. Der Mandant kann das Widerrufsrecht ausüben, indem er eine eindeutige Erklärung (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) an die Kanzlei sendet. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Die Kanzlei stellt ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung; die Verwendung ist jedoch nicht vorgeschrieben.
  4. Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig, wenn die Kanzlei die Dienstleistung vollständig erbracht hat, nachdem der Mandant ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, und der Mandant seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt. In diesem Fall steht dem Mandanten kein Widerrufsrecht mehr zu.
  5. Widerruft der Mandant den Vertrag nach Beginn der Leistungserbringung, hat er der Kanzlei Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten. Dies gilt nur, wenn der Mandant verlangt hat, dass die Kanzlei vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Bearbeitung beginnt. 

6. Haftung und Haftungsbeschränkungen

  1. Die Kanzlei haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mandant regelmäßig vertraut.
  2. Die Kanzlei unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro pro Versicherungsfall, wie sie für Einzelanwälte gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Haftung der Kanzlei gegenüber dem Mandanten wird für Fälle leichter Fahrlässigkeit auf diese Versicherungssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für zwingende gesetzliche Haftungstatbestände.
  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder unvorhersehbare Schäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Kanzlei haftet nicht für Rechtsinformationen, die vom Mandanten unvollständig oder unrichtig übermittelt wurden. 

7. Verschwiegenheit, Datenschutz und Geheimhaltung

  1. Die Rechtsanwältin Laura Daimer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht erstreckt sich auf alle dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes bekannt gewordenen Tatsachen. Sie umfasst auch die Pflicht, eingesetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dritte zur Geheimhaltung zu verpflichten und über die strafrechtlichen Folgen eines Verstoßes zu belehren.
  2. Die Kanzlei verarbeitet personenbezogene Daten des Mandanten zur Bearbeitung des Mandats, zur Abrechnung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit.b und lit.c DSGVO sowie  §6 BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, die auf der Website der Kanzlei oder in Papierform zur Verfügung steht.
  3. Der Mandant verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen des Mandats bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke des Mandats zu verwenden. Die Parteien können zusätzlich eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) schließen. 

8. Mitwirkungspflicht des Mandanten

  1. Der Mandant ist verpflichtet, der Kanzlei alle zur ordnungsgemäße Bearbeitung des Mandats erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Mandant hat der Kanzlei unverzüglich auf Veränderungen seiner Kontaktdaten hinzuweisen. Bei Unterlassung gehen Nachteile, die durch fehlende oder verspätete Informationen entstehen, nicht zu Lasten der Kanzlei.
  3. Sofern der Mandant Fristen von Gerichten oder Behörden bekannt gegeben werden, hat er die Kanzlei hierauf rechtzeitig hinzuweisen. 

9. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Kanzlei in Zolling. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
  3. Die Kanzlei behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Für laufende Mandate gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes.
  4. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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